Fusionsbedingte Information für Einleger

  • Fusion mit Volksbank Oberes Waldviertel

    Information nach § 37a Abs. 5 BWG

    • Die Genossenschaftsbank VOLKSBANK OBERES WALDVIERTEL registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Heidenreichstein, FN 50674 x) hat beschlossen, ihren Bankbetrieb mit der Volksbank Niederösterreich AG (St. Pölten, FN 39939 i) zur Bildung eines noch stärkeren Instituts zu fusionieren. Die Fusion erfolgt dadurch, dass die Genossenschaftsbank ihr Unternehmen gemäß § 92 BWG in die Volksbank Niederösterreich AG einbringt. Die Genossenschaft besteht in der Folge als Verwaltungsgenossenschaft ohne Bankbetrieb fort.

      Die Sitzungen der Gremien, in denen die jeweiligen Beschlüsse gefasst wurden, haben bereits stattgefunden.

      Rechtlicher Hinweis:

      Für Einleger, die unseren beiden Häusern insgesamt mehr als EUR 100.000,– anvertraut haben, besteht aus Anlass der genannten Einbringungen ab sofort und danach innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den EUR 100.000,– übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Einbringung (voraussichtlich Anfang August 2016) besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen.

      Die Vorstände der

      Volksbank Niederösterreich AG

      VOLKSBANK OBERES WALDVIERTEL
      registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

  • Fusion mit Volksbank Enns-St. Valtenin und Volksbank Ötscherland

    Information nach § 37a Abs. 5 BWG

    • Die beiden Genossenschaftsbanken Volksbank Ötscherland eG (Wieselburg, FN 79066 z) und Volksbank Enns - St. Valentin eG (Enns, FN 121242 y) haben beschlossen, ihre Bankbetriebe mit der Volksbank Niederösterreich AG (St. Pölten, FN 39939 i) zur Bildung eines noch stärkeren Instituts zu fusionieren. Die Fusionen erfolgen dadurch, dass die beiden Genossenschaftsbanken ihre jeweiligen Unternehmen gemäß § 92 BWG in die Volksbank Niederösterreich AG einbringen. Die beiden Genossenschaften bestehen in der Folge als Verwaltungsgenossenschaften ohne Bankbetrieb fort.

      Die Sitzungen der Gremien, in denen die jeweiligen Beschlüsse gefasst wurden, haben bereits stattgefunden.

      Rechtlicher Hinweis:

      Für Einleger, die unseren drei Häusern insgesamt mehr als EUR 100.000,– anvertraut haben, besteht aus Anlass der genannten Einbringungen ab sofort und danach innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den EUR 100.000,– übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Einbringungen (voraussichtlich Anfang Oktober 2016) besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen.

      Die Vorstände der

      Volksbank Niederösterreich AG
      Volksbank Enns - St. Valentin eG
      Volksbank Ötscherland eG

Alle öffnen Alle schließen Seitenanfang