Legal Entity Identifier (LEI)

  • Legal Entity Identifier (LEI)

    Ab 01.01.2018 dürfen Unternehmen ausnahmslos nur mehr dann Wertpapiergeschäfte (Käufe und Verkäufe) durchführen, wenn sie ihrer durchführenden Bank die standardisierte 20-stellige Kennnummer LEI bekanntgeben. Der Legal Entity Identifier (LEI) dient weltweit zur eindeutigen Identifizierung der Teilnehmer am Finanzmarkt und wird zur Schaffung von mehr Transparenz bei Finanztransaktionen eingeführt.
    Basis dafür ist die EU-Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) Nummer 600/2014.

  • Den LEI muss jedes Unternehmen eigenständig beantragen und seinem Kreditinstitut zeitgerecht bekannt geben. Für die Abwicklung (Beantragung und Verlängerung) wurde durch die „WM Datenservice Deutschland“ die Website www.wm-leiportal.org eingerichtet. Dort sind auch die Kosten für die Beantragung (einmalig), Verwaltung und die jährliche Verlängerung (jährlich) dargestellt.

    Wir empfehlen allen Unternehmen, rechtzeitig ihren LEI zu beantragen und ihrer Volksbank-Kundenberaterin/ihrem Volksbank-Kundenberater mitzuteilen.

    Weiterführende Informationen zum Thema LEI finden Sie auf folgenden Seiten: