COVID-19 Investitionsprämie ab 1. September 2020
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Das Wirtschaftsministerium hat eine Investitionsprämie angekündigt, welche ab 1. September 2020 beantragt werden kann. Mit dem Beginn von Investitionen sollte daher noch zugewartet werden.
Wie wird gefördert?
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Geplant ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss:
- von 7 % für Neuinvestition bzw.
- von 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science
Was wird gefördert?
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- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
Was kann nicht gefördert werden?
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- klimaschädliche Investitionen
- unbebaute Grundstücke
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- aktivierte Eigenleistungen
- in abnutzbares Anlagevermögen
Was sind die Voraussetzungen?
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- Antragstellung zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021
- die ersten Maßnahmen müssen zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden
Was können Sie bis dahin tun?
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- Projekt gestalten
- Kostenvoranschläge einholen
- Finanzierung abklären - dazu
- Kontakt mit Ihrem Volksbank Kundenbetreuer aufnehmen
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Alle Details zur geplanten Förderaktion werden derzeit ausgearbeitet und in einer Richtlinie zusammengefasst. Die Abwicklung der Förderung wird über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) via online-Fördermanager erfolgen. Die Fördermittel sind mit 1 Milliarde Euro gedeckelt. First come first serve.