COVID-19 Investitionsprämie ab 1. September 2020

  • Das Wirtschaftsministerium hat eine Investitionsprämie angekündigt, welche ab 1. September 2020 beantragt werden kann. Mit dem Beginn von Investitionen sollte daher noch zugewartet werden.

Wie wird gefördert?

  • Geplant ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss:

    • von 7 % für Neuinvestition bzw.
    • von 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science

Was wird gefördert?

    • materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen

Was kann nicht gefördert werden?

    • klimaschädliche Investitionen
    • unbebaute Grundstücke
    • Finanzanlagen
    • Unternehmensübernahmen
    • aktivierte Eigenleistungen
    • in abnutzbares Anlagevermögen

Was sind die Voraussetzungen?

    • Antragstellung zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021
    • die ersten Maßnahmen müssen zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden

Was können Sie bis dahin tun?

    • Projekt gestalten
    • Kostenvoranschläge einholen
    • Finanzierung abklären - dazu
    • Kontakt mit Ihrem Volksbank Kundenbetreuer aufnehmen

  • Alle Details zur geplanten Förderaktion werden derzeit ausgearbeitet und in einer Richtlinie zusammengefasst. Die Abwicklung der Förderung wird über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) via online-Fördermanager erfolgen. Die Fördermittel sind mit 1 Milliarde Euro gedeckelt. First come first serve.