Noch bis 31. Mai die NoVA sparen

  • Noch bis 31. Mai NoVA sparen!

    Aufgrund einer Gesetzesänderung gilt ab 1. Juli 2021 die NoVA-Pflicht dann auch für jene Fahrzeuge, die als Klein-Lkw eingestuft und bisher von der NoVA befreit waren. Keine gute Nachricht auch für Unternehmen, da künftig alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen, also auch SUVs, Pick Ups und Vans NoVA-pflichtig werden.

  • Für die NoVA-Verschärfungen ab Juli gibt es folgende Übergangsregelung: Wird für ein Fahrzeug ein unwiderruflicher, schriftlicher Kaufvertrag vor dem 01. Juni 2021 abgeschlossen UND erfolgt die Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden bis zum 31. Oktober 2021, kann die alte Rechtslage angewendet werden und die NoVA kommt beispielsweise für einen Ford Transit noch nicht zur Anwendung. Ein etwaiger Tausch des Fuhrparks oder einzelner Fahrzeuge vor dem 31. Mai ist daher für Unternehmen durchaus überlegenswert.

    Bisherige NoVA-Befreiungen, beispielsweise von E-Fahrzeugen, behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.  Ihr(e) Kundenberater(in) berät und informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und erstellt Ihnen auf Wunsch gern ein individuelles Finanzierungs- oder Leasing-Angebot. Einfach Termin vereinbaren!