Gesellschaftsform „Austrian Limited“: Wird Österreich fit für Gründer?

Vielfach wird kritisiert, dass es für die Gründung eines Start-ups keine passende Gesellschaftsform gibt. Nun soll mit „Austrian Limited“ eine entsprechende Lösung etabliert werden.

  • Innovative Unternehmensgründungen – und hier besonders Start-ups – tragen wesentlich zur Dynamik der Wirtschaft bei. Seit 2008 wurden in Österreich laut „Austrian Startup Monitor 2019“ mehr als 2.200 Start-ups gegründet. Die Anzahl der Start-up-Gründungen stieg mit 15 Prozent pro Jahr deutlich stärker als jene der klassischen Unternehmensgründungen (3 Prozent pro Jahr). Trotzdem bestehen hierzulande noch einige Hürden und Hindernisse durch Bürokratie und finanzielle Belastungen bei der Gründung eines innovativen Unternehmens. Die Weltbank-Studie „Doing Business 2017: Equal Opportunity for All“ listet Österreich beim „Ease of doing business“-Index im Bereich Gründung auf dem 111. Platz unter 190 Nationen.

Empfehlungen der Experten

  • Drei Monate hat es gedauert, bis 50 Experten aus dem österreichischen Start-up-Ökosystem im Jahr 2017 die Austrian Startup Agenda ausgearbeitet hatten. Darin enthalten sind 36 Empfehlungen, um Österreich fit für Gründer, Jungunternehmer und Start-ups zu machen. Deren Conclusio: „In Österreich gibt es derzeit keine Rechtsform, die den Anforderungen von wachstumsorientierten Jungunternehmen nachhaltig gerecht wird.“ Aus Sicht der Experten leiden die heimischen Start-ups unter drei konkreten Nachteilen:

    • Die Komplexität einer GmbH – die häufigste Unternehmensform, in der Start-ups gegründet werden – schreckt oft internationale Investoren ab.
    • Mitarbeiter können nur rechtlich aufwendig und steuerlich unattraktiv am Unternehmen beteiligt werden.
    • Die Bürokratie bei jeder Anteilsübertragung ist kostenintensiv.
    Die Experten forderten in der Austrian Startup Agenda die Einführung einer neuen Form von Kapitalgesellschaft in Anlehnung an internationale Modelle wie die amerikanische Small Business Corporation oder die kleine AG in der Schweiz.

Plan für eine neue Gesellschaftsform

  • Der Plan für eine solche neue Gesellschaftsform steht nun. Im Rahmen des „Gründer-Pakets“ im Zuge der Corona-Krise sollen Jungunternehmen mit einer Offensive in der Größenordnung von 450 Millionen Euro gefördert werden. Dabei sticht heraus, dass die neue Gesellschaftsform „Austrian Limited“ geschaffen wird. Deren Hauptziel ist, vor allem für Start-ups in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option zu bieten. Was bisher über „Austrian Limited“ bekannt ist:
    - Es soll weniger Stammkapital als bei einer GmbH nötig sein – eine nicht unwesentliche Hürde für Neugründer. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sprach von einer Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro. Für eine österreichische GmbH muss es mindestens 35.000 Euro betragen.

    • Die neue Gesellschaftsform soll eine unbürokratische Gründung – etwa auf dem digitalen Behördenweg – mit Stammkapital-Ansparmodellen ermöglichen.
    • Für international tätige Start-ups ist nicht unwesentlich: Englisch wird als Amtssprache eingeführt. 
    • Bei Start-ups geht es oft darum, dass Anteile an Investoren verkauft oder an Mitarbeiter vergeben werden sollen. Als weitere Deregulierungsmaßnahme soll im Rahmen des Gründerpakets auch die Investoren- sowie Mitarbeiterbeteiligung erleichtert werden – mit minimalen, digitalen Behördenwegen.
    • In Aussicht gestellt wurde, dass „Austrian Limited“ noch in diesem Jahr umgesetzt wird.

Positive Reaktionen auf „Austrian Limited“

  • Verankert ist „Austrian Limited“ als Plan bereits im Koalitionspakt. Der Pakt vom Jänner 2020 beinhaltet noch zusätzlich eine internationale Komponente. Angeregt wurde eine „EU Limited“, eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschaftsform für innovative Start-ups, die EU-weit umgesetzt wird. Bereits bei der Präsentation des Koalitionspakts wurde „Austrian Limited“ und die einfache Mitarbeiterbeteiligung von der Start-up-Szene durchwegs positiv aufgenommen. Zwei Beispiele:

    • Es würde den österreichischen Gründern „das Leben definitiv erleichtern“, meint AustrianStartups, ein Thinktank für innovatives Entrepreneurship.
    • „Besonders vielversprechend ist der sehr konkrete Vorschlag zu einer neuen Rechtsform. Deren Umsetzung kann direkten Impact auf viele Stakeholder haben und tatsächlich ein erster Schritt zur Attraktivierung des Standortes für internationale Gründer und Investoren sein“, so die Reaktion von Lisa Fassl, damals Geschäftsführerin der Austrian Angel Investors Association (AAIA), gegenüber „Der Brutkasten“.

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