Sachbezugswerte

  • Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen. Dieser Richtwert wurde per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 maßgeblich:

Sachbezüge für Dienstwohnungen

  Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß
Bundesland Neu ab 1.4.2023 für Sachbezugswerte ab 2023 Alt seit 1.4.2019 für Sachbezugswerte 2020-2022
Burgenland  € 5,61 € 5,30
Kärnten € 7,20 € 6,80
Niederösterreich € 6,31 € 5,96
Oberösterreich € 6,66 € 6,29
Salzburg € 8,50 € 8,03
Steiermark € 8,49 € 8,02
Tirol € 7,50 € 7,09
Vorarlberg € 9,44 € 8,92
Wien € 6,15 € 5,81
 
  • Autorenhinweis

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